AGB
AGB
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum der Fam. Merten. Die Fam. Merten ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.
2. Anmeldung / Buchung
Der Mietvertrag tritt mit Unterzeichnung und Eingang des Mietvertrages innerhalb der Annahmefrist, bei Fam. Merten in Kraft. Bei Buchung über unser Buchungsformular gilt das Absenden als verbindlich.
3. Preis
Die genannten Preise entsprechen den uns bei der Ausschreibung vorliegenden. Änderungen nach Vertragsabschluß behalten wir uns vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 6 Monate liegen. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vom Vertrag zurückzutreten. Kurtaxe ist nach ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten.
4. Änderung
Werden auf Wunsch Änderungen durchgeführt, so geschieht dies kostenlos. Führen diese Änderungen zu einer Verschiebung des Buchungszeitraums, ist dies wie eine Stornierung des ursprünglichen Zeitraums und Buchung eines neuen Zeitraums anzusehen. Änderungen sind jederzeit möglich.
5. Zahlung
Nach Abschluss des Mietvertrages wird Ihnen eine Rechnung gestellt. Nach erhalt der Rechnung werden bis zu 20% des Gesamtmietpreises als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto der Fam. Merten eingegangen sein, bei Buchungen innerhalb der 14-Tages Frist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
6. Reklamation
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich schriftlich an den Vermieter weitergeleitet werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, sind entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber der Fam. Merten geltend zu machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.
7. Ersatzmieter
Bis zum Beginn des Mietverhältnisses kann jeder Mieter den Vertrag an einen Dritten abtreten, die Abtretung ist der Fam. Merten vor Mietbeginn mitzuteilen. Die Fam. Merten kann dem Wechsel der Mieter widersprechen, wenn wichtige Gründe die Vermietung an den Dritten für die Fam.Merten unzumutbar machen.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Vertrag zurück, kann die Fam. Merten eine angemessene Entschädigung pro Ferienwohnung laut folgenden Aufstellungen verlangen:
bis 45 Tage vor Mietbeginn | 10% des Gesamtmietpreises, (jedoch mindestens 30,00 Euro) |
ab 44 Tage vor Mietbeginn | 30% des Gesamtmietpreises |
ab 21 Tage vor Mietbeginn | 60% des Gesamtmietpreises |
Dem Mieter bleibt unbenommen, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.
9. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen haben in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
10. Haftung
Für die vom Mieter eingebrachten Sachen übernimmt der Eigentümer/Vermieter keine Haftung.
11. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch den Vermieter vor Ort verweigert werden. Sofern Tiere vertraglich vereinbart wurden, verpflichtet sich der Tierhalter, das Tier so zu beaufsichtigen, dass durch dieses sowohl in der Ferienwohnung als auch in der Anlage kein Schaden entsteht.
12. Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann Fam. Merten vom Mietvertrag zurücktreten.
13. Daten
Die Fam. Merten ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten ihrer Gäste, im bedarfsfall, an eine zur aufnahme des Mieters berechtigte Person oder Firma weiterzuleiten.
14. Betreten der Wohnung
Dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten ist es gestattet, bei Gefahr oder zur Schadensminderung und Vermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeiten die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu betreten.
15. Wäschepaket
Die Ferienwohnung ist mit Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher ausgestattet. Wäschepakete sind im Mietpreis enthalten.
16. Allgemeine Verpflichtungen (Auszug Hausordnung)
Alle Gäste sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und sind vor Ort auf Wunsch einzusehen.
16.1
Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird durch eine durch Fam. Merten beauftragte Reinigungsfirma ausgeführt. Arbeiten wie Abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter entleeren, sind vom Mieter selbst zu erledigen.
16.2
Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind durch den Mieter zu ersetzen, sofern es sich nicht um Abnutzungserscheinungen handelt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für Ausstattung und Zubehör verantwortlich.
16.3
Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Verursachte Schäden sind zu ersetzen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Anmelder haftet persönlich für alle Mitreisenden.
16.4
Der Mieter verpflichtet sich, seinen PKW auf den zur Wohnung vorgesehenen Stellplatz abzustellen. Die Feuerwehrzufahrten dürfen aus Sicherheitsgründen nicht versperrt werden. Die Benutzung der Kfz-Stellplätze erfolgt für den Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentümer / Vermieter haftet nur im Falle von Vorsatz oder Fahrlässigkeit, keinesfalls übernimmt er die Haftung für Beschädigung durch Dritte.
17. Anreise / Abreise
Am Ankunftstag ist die Anreisezeit von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Bei verspäteter Anreise wird ein Verspätungszuschlag erhoben: ab 21.00 Uhr = 10,00 Euro. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr zu verlassen.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wismar.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Unwirksame Bedingungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, deren Regelungszweck dem in der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Hohenkirchen-Beckerwitz, den 18. September 2008